17.02.2017 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Spekulationsgewinn: Ausnahmeregelung für Ferienwohnung?
| Profitieren Eigentümer einer Ferienwohnung oder eines -hauses , die die Wohnung selbst nutzen, von der Spekulationssteuer-Befreiungsregelung in § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG? Müssen sie also keinen Veräußerungsgewinn versteuern, wenn sie die Ferienwohnung innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist mit Gewinn verkaufen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. |
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