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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Vermietung: Höhere Abschreibung für An- und Umbauten ab 2023 kennen und richtig berechnen

    von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Stauchitz

    | Bisher galt der Grundsatz, dass Gebäude im Betriebsvermögen (mit drei Prozent) regelmäßig schneller abgeschrieben werden können als ähnliche Gebäude im Privatvermögen (mit zwei Prozent). Durch das JStG 2022 ist die höhere Abschreibung mit drei Prozent auch für Gebäude im Privatvermögen ermöglicht worden, jedoch nur bei Fertigstellung nach dem 31.12.2022. SSP zeigt, wann die höhere Abschreibung nicht nur für Neubauten, sondern auch bei An- und Umbauten an Immobilien beansprucht werden kann. |

    Ältere BFH-Rechtsprechung lebt 2023 wieder auf

    Nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG können

    • Wohngebäude im (gewillkürten) Betriebsvermögen und