12.01.2023 · Nachricht · Einkommensteuer
Zimmer im Eigenheim zeitweise an Messebesucher vermietet: BFH tut Steuerfalle auf
| Ist der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum auch dann in vollem Umfang von der Besteuerung ausgenommen, wenn in einem Zeitraum von sechs Jahren wiederkehrend einzelne Räume an einzelnen Tagen (konkret zwischen zwölf und 25 Tagen pro Jahr) an Messegäste vermietet worden waren? Mit dieser Frage hat sich der BFH befasst – und sie leider zum Nachteil der Steuerzahler verneint. |
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