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  • · Fachbeitrag · Familienverträge

    Veräußerung einer Kindern überlassenen Wohnung: Steuerfalle kennen und vermeiden

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Überlassen Sie Ihren Kindern eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken und verkaufen Sie diese nach einiger Zeit, ist die Veräußerung prinzipiell nicht steuerbar. Anders sieht es aus, wenn Sie im Zeitpunkt des Verkaufs für ein Kind keinen Anspruch auf Kindergeld mehr haben. Dann kann der Verkauf über § 23 EStG der Besteuerung unterliegen. Das hat der BFH jüngst entschieden und damit eine neue Steuerfalle aufgetan. SSP macht Sie mit der Entscheidung und deren gravierenden Auswirkungen vertraut und stellt Ihnen Strategien vor, um die Steuerfalle zu vermeiden. |

    Private Veräußerungsgeschäfte im Sinne des § 23 EStG

    Grundsätzlich unterliegt die Veräußerung von privaten Wirtschaftsgütern nicht der Besteuerung. Besonderheiten bestehen jedoch bei Immobilien. Besitzen Sie eine Immobilie und veräußern diese, so handelt es sich um ein sog. privates Veräußerungsgeschäft i. S. v. § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 EStG. Sie müssen die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und Ihren Anschaffungskosten versteuern. Die Besteuerung vermeiden Sie in drei Fällen:

     

    • 1. Das Grundstück wurde im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG).