· Fachbeitrag · Einkommensteuer/Eigenheimzulage
Eigenheimzulage von Aufwendungen abziehen: Ist das bei späterer Vermietung/Veräußerung möglich?
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Zwischen den Jahren 1995 und 2005 förderte der Staat mit der Eigenheimzulage den Bau oder Kauf von Wohneigentum. Inzwischen ist die Förderung ausgelaufen und einige Eigentümer haben sich dazu entschlossen, die Gebäude zu vermieten und/oder zu verkaufen. Das führt zur Frage, ob die zuvor gezahlte Eigenheimzulage die abschreibungsfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten mindert oder ob sie unberücksichtigt bleibt. |
Grundlage im Eigenheimzulagengesetz
In § 16 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) hat der Gesetzgeber zwei steuerliche Vorteile für die Bezieher der Eigenheimzulage verankert. Diese zeigen auch, wie bei einer Vermietung oder Veräußerung zu verfahren ist:
- 1. Die Eigenheimzulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des EStG.
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