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  • · Fachbeitrag · Erbauseinandersetzung

    Miterbe will Grundstück aus Erbengemeinschaft „auslösen“: Fällt Grunderwerbsteuer an?

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Hat ein Verstorbener mehrere Erben, entsteht durch den Todesfall automatisch eine Erbengemeinschaft. Typischerweise wird diese irgendwann aufgelöst. Das kann vor allem dann kompliziert werden, wenn Grundstücke Teil der Erbmasse sind. Deswegen hat sich auch ein Leser mit seiner Frage an SSP gewandt. Folgenden Sachverhalt hat er geschildert: |

     

    Frage: Eine Erbengemeinschaft, bestehend aus zwei Geschwistern (Bruder und Schwester), hat ein Grundstück im Wert von 300.000 Euro geerbt. Nun wollen die Geschwister die Erbengemeinschaft auflösen. Der Bruder soll das Grundstück erhalten und im Gegenzug an die Schwester eine Ausgleichszahlung in Höhe von 150.000 Euro aus seinem Privatvermögen ‒ nicht aus der Erbmasse ‒ leisten. Unterliegt der Vorgang der Grunderwerbsteuer?

     

    Antwort: Grunderwerbsteuer fällt nicht an. Doch von vorne: