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  • 05.10.2018 · Nachricht · Erhaltungsaufwand

    Denkmalsanierung: Wichtiger Musterprozess beim BFH

    | Haben Sie eine denkmalgeschützte Wohnung saniert, aber keine Sonderausgaben geltend gemacht, weil Ihnen die Bescheinigung der Denkmalbehörde damals noch nicht vorlag? Dann sollten Sie das selbst für solche Zeiträume nachholen, für die Einkommensteuerbescheide längst bestandskräftig sind. Vor dem BFH ist nämlich ein aussichtsreicher Musterprozess anhängig. |