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  • 20.07.2018 · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Erhaltungsaufwand für Denkmale: Neue Chance auf Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide

    | Haben Sie in den vergangenen Jahren für eine selbstgenutzte denkmalgeschützte Immobilie Erhaltungsaufwendungen getätigt, aber keinen Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG beantragt, weil die Behörde die notwendige Denkmalbescheinigung nicht rechtzeitig ausgestellt hatte? Dann sollten Sie einen aussichtsreichen Musterprozess beim BFH kennen. Dessen Inhalt: Können Sie Sonderausgaben nachträglich auch dann geltend machen, wenn der betreffende Steuerbescheid schon bestandskräftig ist? |