· Fachbeitrag · Fotovoltaik
Installation einer Fotovoltaikanlage: Zwei Steuerhaftungsrisiken nicht unterschätzen
| Lassen Sie sich eine Fotovoltaikanlage auf das Dach Ihres Eigenheims installieren und speisen den Strom gegen Entgelt in das Netz eines Stromanbieters ein, werden Sie zum Unternehmer. Dadurch entstehen zwei steuerliche Verpflichtungen, deren Nichtbeachtung für Sie teuer werden kann. |
Installation einer Fotovoltaikanlage gilt als Bauleistung
Bei der Installation einer Fotovoltaikanlage handelt es sich nach einer schon etwas älteren Verfügung der OFD Karlsruhe um Bauleistungen (Verfügung vom 7.3.2007, Az. S 7279 - 4 - StO 183, Tabelle unter Photovoltaik; Abruf-Nr. 123502). Dadurch entstehen für Sie zwei steuerliche Verpflichtungen, nämlich
- 1. der Einbehalt der 15-prozentigen Bauabzugsteuer nach § 48 EStG, und
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