· Fachbeitrag · Fotovoltaikanlagen
Fotovoltaikanlage - Aktuelle Stolperfallen umgehen und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
| Zu kaum einem anderen Thema erreichen uns mehr Zuschriften als zum Thema Fotovoltaik. Im Fokus standen dabei vor allem die Umsatz- und Vorsteuer, die Gewerbesteuer und eine wenig bekannte Kürzungsfalle für Frührentner bzw. Sozialleistungsbezieher. |
Neue Praxisfragen zu Umsatz- und Vorsteuer
Im Bereich umsatz- und Vorsteuerabzug ging es um die Fragen, ob bzw. wann man von der Kleinunternehmer-Option Gebrauch machen sollte und was gilt, wenn das Haus inklusive Fotovotalikanlage verkauft wird.
Lohnt sich die Einstufung als Kleinunternehmer?
Die Umsätze (Einspeisevergütungen), die man mit einer Fotovoltaikanlage erzielt, liegen in aller Regel unter der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro. Trotzdem raten wir davon ab, sich beim Finanzamt umsatzsteuerlich von Beginn an als Kleinunternehmer einstufen zu lassen (um lästigen Papierkram zu sparen). Denn sonst bekommen Sie die Vorsteuer aus dem Kaufpreis der Anlage und den Installationskosten nicht erstattet.
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