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  • · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer

    Einheitliches Vertragswerk: Bringt der BFH die Wende bei der Grunderwerbsteuer?

    | Fordert das Finanzamt von Ihnen bei Errichtung eines Hauses oder einer Wohnung Grunderwerbsteuer nicht nur auf den Baugrund sondern auch auf das noch nicht vorhandene Gebäude, sollten Sie sich wehren. Denn zu dieser Streitfrage ist ein Verfahren vor dem BFH anhängig. |

     

    Einheitliches Vertragswerk

    Grunderwerbsteuer auf das noch nicht vorhandene Gebäude wird immer dann fällig, wenn der Kauf eines unbebauten Grundstücks daran gekoppelt ist, dass der Verkäufer des Grundstücks oder einer seiner Geschäftspartner auch das Gebäude errichten darf. In diesem Fall unterstellt das Finanzamt ein einheitliches Vertragswerk.

    FG moniert Doppelbelastung mit Umsatz- und Grunderwerbsteuer

    Gegen diese Handhabung wehrte sich ein Ehepaar vor dem FG Niedersachsen - und zwar erfolgreich. Das FG teilte nämlich die Auffassung der Steuerzahler, dass Grunderwerbsteuer nur auf den Grund und Boden (nicht aber auf das Gebäude) erhoben werden dürfe, weil