29.07.2013 · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer
Einheitliches Vertragswerk: Einspruch aufrechterhalten
| Wer ein unbebautes Grundstück erwirbt und im Notarvertrag die schlüsselfertige Errichtung einer Wohnung oder eines Hauses vereinbart, muss auch auf das Gebäude Grunderwerbsteuer zahlen (einheitliches Vertragswerk). Wer dagegen Einspruch eingelegt hatte, dürfte in Kürze vom Finanzamt aufgefordert werden, den Einspruch zurückzunehmen. Das BVerfG hat nämlich eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss vom 20.5.2013, Az. 1 BvR 2766/12). |
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