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  • · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer

    Grunderwerbsteuersatz bei nachträglicher Kaufpreiserhöhung

    | Muss ein Immobilienkäufer aufgrund einer Vertragsklausel Jahre nach dem Kauf eine weitere Zahlung an den Eigentümer leisten, ist der Grunderwerbsteuersatz anzusetzen, der im Jahr der Kaufvertragsunterzeichnung galt. Das hat das FG Düsseldorf klargestellt. |

     

    • Beispiel

    Herr Huber hat 2007 ein unbebautes Grundstück für 100.000 Euro erworben. Dafür musste er 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer bezahlen. Fünf Jahre später muss er aufgrund einer Vertragsklausel nachträglich 40.000 Euro draufzahlen, weil das Grundstück innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu Bauland erklärt wurde. Im Jahr der nachträglichen Kaufpreiszahlung (also 2012) betrug der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer schon 5 Prozent.

    So rechnet

    das Finanzamt

    So rechnen Sie

    (FG Düsseldorf, Urteil vom 29.7.2013, Az. 7 K 563/13; Abruf-Nr. 132911)

    Nachträgliche Kaufpreiszahlung

    40.000 Euro

    40.000 Euro

    Grunderwerbsteuer darauf

    2.000 Euro 
(40.000 Euro x 5%)

    1.400 Euro 
(40.000 Euro x 3,5%)

    Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 4 | ID 42305218