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  • 17.05.2016 · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer

    Zwangsversteigerung: Instandhaltungsrücklage ist steuerpflichtig

    | Erwerben Sie bei einer Zwangsversteigerung eine Immobilie inklusive einer Instandhaltungsrücklage, mindert diese Rücklage die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nicht. Das hat der BFH klargestellt. Grunderwerbsteuersparende Gestaltungen gibt es deshalb nur noch bei der Definition des Meistgebots als Bemessungsgrundalge für die Steuer. |

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