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  • 21.05.2015 · Fachbeitrag · Grundsteuer

    Wertminderung des Einheitswerts wegen Windkraftanlagen

    | Ein Abschlag vom Einheitswert und damit die Senkung der Grundsteuer wegen Lärmbelastung einer Immobilie durch Windkraftanlagen ist gerechtfertigt, wenn Grenzwerte um mehr als 10 db überschritten werden. Welche Grenzwerte gelten, steht in einem Schreiben der OFD Nordrhein-Westfalen (Kurzinfo vom 20.4.2015 – Einheitsbewertung Nr. 001/2015, Abruf-Nr. 144547 ). |