· Fachbeitrag · Handwerkerleistungen
§ 35a EStG: Gibt es auch für die Sanierung von Gehwegen und Straßen eine Steueranrechnung?
| Ein Leser fragt: Ich bin Eigentümer eines Eigenheims an einer Straße, bei der Gehweg und Straßenbelag (Flüsterasphalt) saniert werden. Kann ich für die Anliegerbeiträge, die mir die Straßenbaubehörde in Rechnung stellt, eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG geltend machen? |
Antwort: Wir meinen „ja“. Entscheidend ist jedoch, dass Sie das Finanzamt davon überzeugen, dass die Leistungen in direktem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen.
Diese beiden elementaren Voraussetzungen, die Ihnen den Anspruch auf eine Steueranrechnung eröffnen, können den Ausführungen des FG Nürnberg zum Ausbau einer Gemeindestraße (FG Nürnberg, Urteil vom 24.6.2015, Az. 7 K 1356/14, Abruf-Nr. 145768) und des BFH zur Steueranrechnung fürs Schneeräumen (BFH, Urteile vom 20.3.2014, Az. VI R 56/12, Abruf-Nr. 141767 und Az. VI R 55/12, Abruf-Nr. 141766) entnommen werden.
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