· Fachbeitrag · Immobilien
Fotovoltaikanlage: Betriebsausgabenabzug für Dachsanierung?
| Lässt der Betreiber einer Fotovoltaikanlage sein Dach vor der Installation der Anlage sanieren, muss das Finanzamt sowohl einen anteiligen Vorsteuer- als auch einen anteiligen Betriebsausgabenabzug zulassen, entschied jetzt das FG München. |
Die Aufteilung erfolgt wie bei der Vorsteuer nach dem Verhältnis der fiktiven Mieten der Dachflächen (FG München, Urteil vom 24.8.2012, Az. 15 K 770/12; Abruf-Nr. 123913). Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Das Finanzamt hat Revision beim BFH eingelegt (Az. X R 32/12).
Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 3 | ID 37347720