13.04.2015 · Fachbeitrag · Immobilien
So mindern Entmüllungskosten die Steuerlast
| Bei den Kosten für die Entmüllung eines geerbten Gebäudes handelt es sich nicht um Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG, sondern um Kosten zur Verwaltung des Nachlasses. Das hat das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 18.12.2014, Az. 7 K 1377/14, Abruf-Nr. 144215 ) entschieden. Die Erbschaftsteuer mindern solche Entmüllungskosten also nicht, dafür aber die Einkommensteuer. |
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