22.08.2018 · Nachricht · Leserforum
Bescheinigung nach § 35a EStG: Haftet der Vermieter?
| Ein Leser fragt: Ich muss Mietern Bescheinigungen für Zwecke der Steueranrechnung nach § 35a EStG ausstellen. Wie soll die Bescheinigung aussehen? Kann ich vom Mieter in Haftung genommen werden, wenn das Finanzamt die bescheinigte Steueranrechnung versagt? |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig