18.01.2024 · Nachricht · Leserforum
Entnahme-Antrag für „alte“ PV-Anlagen: Bei Unrichtigkeit unverzüglich zurückziehen!
| Bis zum 11.01.2024 ließen sich „alte“ PV-Anlagen per Antrag ans Finanzamt aus dem Unternehmensvermögen entnehmen und so Umsatzsteuer sparen. Das ging, wenn mehr als 90 Prozent des erzeugten Stroms privat verbraucht wurde oder die Vereinfachungsregelung des BMF wegen Batteriespeicher, E-Fahrzeug oder Wärmepumpe zur Anwendung kam. Doch was ist, wenn der Antrag gestellt wurde, obwohl die Voraussetzungen nicht vorlagen? Kann er dann zurückgezogen werden? Das möchte ein Leser wissen. |
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