· Fachbeitrag · Leserforum
Selbst verbrauchter Strom in Fotovoltaik-Anlagen: Empfehlungen für die Umsatzsteuererklärung
| Das Interesse am Thema Fotovoltaik reißt nicht ab. Die meisten Leser wollten wissen, wie sie die Umsatzsteuer für selbst verwendeten Strom richtig ermitteln und in der Umsatzsteuererklärung eintragen. Genau da-rum geht es in der Ausfüllhilfe für die Umsatzsteuererklärung 2013. |
Zeitpunkt der Inbetriebnahme entscheidet über Besteuerung
Die umsatzsteuerliche Behandlung des selbst verbrauchten Stroms hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt die Fotovoltaikanlage in Betrieb gegangen ist. Dazu gilt Folgendes:
- Inbetriebnahme bis zum 31. März 2012: Wer seine Fotovoltaikanlage bis zum 31. März 2012 in Betrieb genommen hat, bekommt vom Stromanbieter auch den selbst verbrauchten Strom vergütet (§ 33 Abs. 2 EEG in der Fassung bis zum 31.3.2012). Der Eigenverbrauch stellt eine Rücklieferung dar.
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