· Fachbeitrag · Steuererklärung
Gewinnermittlung für Fotovoltaikanlagen: So machen Sie steuerlich alles richtig
| Wer eine Fotovoltaikanlage besitzt, wird in Kürze von den Netzbetreibern die Gutschriften über die Einspeisung des produzierten Stroms erhalten oder die Jahresrechnung selbst erstellen. Viele Leser haben uns gebeten, ihnen vor allem bei der steuerlichen Erfassung des privat verbrauchten Stroms in der Steuererklärung 2012 praktische Hilfestellung zu leisten. Denn je nachdem, ob die Anlage vor oder nach dem 1. April 2012 in Betrieb gegangen ist, gelten hier andere Regeln. |
Privater Stromverbrauch bei Inbetriebnahme bis 31.3.2012
Bei Fotovoltaikanlagen, die bis zum 31. März 2012 in Betrieb genommen wurden, zahlt der Netzbetreiber trotz privaten Stromverbrauchs erst einmal den gesamten gelieferten Strom und stellt dann eine Rechnung.
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Das Ehepaar Huber hat sich im Januar 2012 eine Fotovoltaikanlage auf das Dach seines Eigenheims installieren lassen und liefert seitdem den produzierten Strom an einen Netzbetreiber. Im Februar 2013 hat das Ehepaar vom Netzbetreiber folgende Jahresabrechnungen erhalten: 1. Gutschrift: Auszug aus Gutschrift/Rechnung über Einspeisevergütung
2. Rechnung: Auszug aus Rechnung des Netzbetreibers wegen Eigenverbrauch
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