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  • · Fachbeitrag · Musterfall

    Kino errichtet PV-Anlage: Null Prozent Umsatzsteuer bei 100 Prozent Betriebsausgaben?

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Ein Kino rüstet auf Solarenergie um. Bestellung und Anzahlung der PV-Anlage mit 25 kWp waren im Jahr 2022 erfolgt, Fertigstellung und Inbetriebnahme im Jahr 2023. Das Interessante daran: Trotz Bestellung und Anzahlung vor Einführung des Nullsteuersatzes nach § 12 Abs. 3 UStG ‒ die war erst zum 01.01.2023 ‒ profitieren die Betreiber von dem steuerlichen Vorteil. Wie geht das? Was heißt das für die geleistete Anzahlung? Und was bedeutet das für die Schlussrechnung? SSP gibt die Antworten auf alle ertrag- und umsatzsteuerlichen Knackpunkte im Musterfall. |

    Der Musterfall: Kino betreibt PV-Anlage

    Ein Kino hat im Jahr 2022 eine PV-Anlage mit Speicher bestellt (25 kWp) und zeitgleich eine Anzahlung über 20.000 Euro zzgl. 3.800 Euro Umsatzsteuer geleistet. Nach Fertigstellung der PV-Anlage im Jahr 2023 stellte der Installateur eine Schlussrechnung über weitere 10.000 Euro zzgl. 1.900 Euro Umsatzsteuer.

     

    Den noch im Jahr 2023 erzeugten Strom hat das Kino vollständig selbst genutzt. Ab dem Jahr 2024 wird ein geringer Teil des erzeugten Stroms ‒ erheblich weniger als 50 Prozent ‒ entgeltlich an den Netzbetreiber veräußert.