· Fachbeitrag · Eigentümergemeinschaft
PV-Anlage der Eigentümergemeinschaft: Welche Gestaltungen den Verzug bekommen sollten
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Fast alle Mehrfamilienhäuser verfügen über eine große Dachfläche und aufgrund der vielen Wohnungen mit unterschiedlichen Nutzern über einen permanent hohen Stromverbrauch. Die ideale Gelegenheit, um auf dem Dach eine PV-Anlage zu installieren. Das gilt auch für Eigentümergemeinschaften. Doch was sollten diese bei der Installation einer PV-Anlage beachten und was gilt für die Besteuerung? SSP gibt Auskunft |
Wer sollte die Anlage betreiben?
Die Gretchenfrage ist, wer die Anlage installieren und betreiben soll. Natürlich kann das die Eigentümergemeinschaft selbst tun. Das birgt aber Probleme:
Wollen sich alle (Mit-)Eigentümer beteiligen?
Zunächst stellt sich die Frage, ob sich überhaupt alle Eigentümer beteiligen wollen und zu welchen Anteilen. Haben einige Eigentümer kein Interesse an dem Projekt, könnten sie das Vorhaben blockieren. Sie könnten zwar durch einen Mehrheitsbeschluss überstimmt werden. Aber dem gemeinsamen Miteinander täte das sicherlich nicht gut.
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