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  • 11.04.2024 · Nachricht · PV-Anlagen

    FG Köln: Finanzamt darf IAB für nach § 3 Nr. 72 EStG nachträglich steuerbefreite PV-Anlage streichen

    | Die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten PV-Anlagen ist nicht zu beanstanden. Das hat das FG Köln entschieden. Für betroffene Anlagenbetreiber ist aber noch nicht aller Tage Abend, denn das letzte Wort hat der BFH. |