21.02.2024 · Nachricht · PV-Anlagen
Rückbau von PV-Anlagen auf max. 30 kWp: Kann die „§ 3 Nr. 72 EStG“- Befreiung nach Leistungsreduzierung angewandt..
| Eine GbR betreibt drei PV-Anlagen mit jeweils mehr als 30 kWp. Folglich fällt auch keine der Anlagen unter die Ertragsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG. Aber was gilt, wenn die PV-Anlagen auf jeweils unter 30 kWp rückgebaut werden? Fallen die Anlagen dann unter die Steuerbefreiung? |
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