· Fachbeitrag · PV-Anlagen
SSP-Sonderausgabe zur PV-Anlagen-Besteuerung: Diese Fragen haben Leser noch gestellt
| Die SSP-Sonderausgabe „Neue Regeln bei der Photovoltaik-Besteuerung: Leitfaden für alle Anwendungsfragen“ mit Rechtsstand März 2023 ist von Ihnen sehr wertschätzend aufgenommen worden. Darüber freuen wir uns sehr. Viele Leser haben an SSP noch Detailfragen gerichtet. Weil die Redaktion davon ausgeht, dass sie von allgemeinem Interesse sind, werden sie nachfolgend beantwortet. |
1. Profitieren Kapitalgesellschaften von den Neuerungen?
§ 3 Nr. 72 EStG gilt für alle Steuerzahler und Mitunternehmerschaften. Über § 8 Abs. 1 KStG findet die Steuerbefreiung auch auf alle Kapitalgesellschaften Anwendung. Betreiben diese eine von § 3 Nr. 72 EStG begünstigte PV-Anlage, sind ab dem 01.01.2022 sämtliche daraus erzielten Erträge steuerfrei; Aufwendungen können gemäß § 3c EStG nicht mehr abgezogen werden. Da die Erträge und Aufwendungen regelmäßig innerhalb der Bilanz noch erfasst werden, ist es erforderlich, insoweit außerbilanzielle Korrekturen vorzunehmen.
2. Was gilt für Vermieter von PV-Anlagen?
§ 3 Nr. 72 EStG begünstigt nur die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von PV-Anlagen. Da es sich bei den Einnahmen als Vermieter der PV-Anlage nicht um Einnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb der PV-Anlage handelt, werden diese Einnahmen von § 3 Nr. 72 EStG nicht begünstigt und steuerfrei gestellt.
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