· Fachbeitrag · PV-Anlagen
Zwei PV-Anlagen auf einer Gewerbeimmobilie ‒ wie lässt sich § 3 Nr. 72 EStG nutzen?
| Ein SSP-Leser betreibt auf einer Gewerbeimmobilie mit nur einer Gewerbeeinheit zwei PV-Anlagen (24 kWp und 35 kWp) mit Gewinnerzielungsabsicht. In den PV-Anlagen sind stille Reserven in Höhe von 5.000 Euro und 7.000 Euro enthalten. Er fragt sich: |
Frage: Fallen die beiden PV-Anlagen unter die seit dem 01.01.2022 geltende Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG ‒ oder nur eine oder gar keine?
Antwort: Damit für die PV-Anlagen die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG angewendet werden kann, darf die installierte Leistung bei Betrieb auf einer Gewerbeimmobilie mit nur einer Gewerbeeinheit insgesamt max. 30 kWp betragen. Im Fall des Lesers verfügen die beiden PV-Anlagen zusammen über eine Leistung von 59 kWp ‒ und übersteigen damit den Grenzwert 30 kWp. Deswegen ist die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG nicht möglich. SSP hat aber zwei Gestaltungsideen parat:
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