· Nachricht · Schenkungsteuer
Grundstück mit Nießbrauchsrecht: FG Münster bejaht Stundung
| Die aus der Übertragung eines Grundstücks unter Zurückbehaltung eines Nießbrauchsrechts resultierende Schenkungsteuer ist für zehn Jahre zu stunden, wenn die Beschenkte keine Möglichkeit hat, die Steuer aus eigenen Mitteln zu begleichen. Das hat das FG Münster entschieden. |
Hintergrund | Es geht um § 28 Abs. 3 ErbStG. Dort steht: Gehört zum Erwerb begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13d Abs. 3 (u. a. zu Wohnzwecken vermietetes Gebäude), ist dem Erwerber die darauf entfallende Erbschaftsteuer auf Antrag bis zu zehn Jahren zu stunden, soweit er die Steuer nur durch Veräußerung dieses Vermögens aufbringen kann.
Das FG war im Gegensatz zum Finanzamt der Ansicht, dass im konkreten Fall beide Voraussetzungen erfüllt waren, um von der Stundung profitieren zu können:
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