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  • 22.04.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Fotovoltaikanlage: Stromlieferung an Mieter umsatzsteuerfrei

    | Vermieten Sie an einen Privatmann zu Wohnzwecken eine Immobilie und liefern Sie diesem Strom aus einer Fotovoltaikanlage, die auf dem Dach dieser Immobilie steht, ist diese Stromlieferung eine unselbstständige Nebenleistung zum Vermietungsumsatz und damit umsatzsteuerfrei. Das ergibt sich aus einer Verfügung der OFD Karlsruhe. |