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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Grundstücksvermietung an Betreiber von Windkraftanlagen: In der Regel keine Umsatzsteuer

    | Vermieten Sie ein Grundstück an ein Unternehmen, das darauf eine Windkraftanlage betreibt, sind Entgelte, die Sie dafür bekommen, in der Regel umsatzsteuerfrei. Das hat die OFD Niedersachsen in einer aktuellen Verfügung klargestellt. |

     

    Grundstücksüberlassung = umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung

    Nach Auffassung der OFD erbringt ein Grundstückseigentümer, der dem Betreiber der Windkraftanlage eine ganz bestimmte Fläche zur Nutzung überlässt, eine umsatzsteuerfreie Vermietungsleistung (§ 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG).

     

    Erhält der Eigentümer des Grundstücks neben der Miete weitere Zahlungen, z. B. für die Verpflichtung, auf den betreffenden Grundstücksteilen keine Gebäude oder Hindernisse zu errichten, die die Betriebsergebnisse der Windkraftanlage beeinträchtigen könnten, sind auch diese umsatzsteuerfrei. Hier greifen die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 18.10.2005 (Az. IV A 5 - S 7100 - 148/05, Abruf-Nr. 053541). Die erhaltenen Zahlungen sind als Gegenleistung für die „Duldung der Errichtung und des Betriebs von Windkraftanlagen“ zu beurteilen (OFD Niedersachsen, Verfügung vom 14.09.2016, Az. S 7168 - 132 - St 173, Abruf-Nr. 189807).