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  • 20.04.2017 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Vorsteuerabzug für Fotovoltaikanlage: Zuordnung bis 31.05.2017

    | Haben Sie sich im Jahr 2016 eine Fotovoltaikanlage auf das Dach Ihres Eigenheims installieren lassen und bekommen eine Vergütung für die Stromeinspeisung, sind Sie in den Augen des Finanzamts ein umsatzsteuerpflichtiger Gewerbetreibender. Der Vorsteuerabzug aus dem Kaufpreis steht Ihnen allerdings nur dann zu, wenn Sie die Anlage bis spätestens 31.05.2017 Ihrem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuordnen. |