· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Vorsteuern: Bis wann müssen Sie eine gemischt genutzte Immobilie dem Unternehmen zuordnen?
von Rechtsassessor Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof und Speyer
| Der EuGH hat Stellung bezogen, ob es mit Unionsrecht vereinbar ist, dass die deutsche Finanzverwaltung verlangt, dass bei einem gemischt genutzten Gegenstand für Vorsteuerzwecke die Zuordnung zum unternehmerischen Bereich spätestens zum Zeitpunkt der Abgabefrist für die Umsatzsteuerjahreserklärung erfolgen muss. SSP stellt Ihnen Hintergrund und Ausgang vor und erläutert die Folgen für die Zuordnungspraxis. |
Die steuerliche Ausgangslage zur Unternehmenszuordnung
Bei einem einheitlichen Gegenstand (z. B. Gebäude, Pkw), der teilweise unternehmerisch und teilweise privat genutzt wird, hat der Unternehmer ein Wahlrecht (Abschn 15.2c Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b UStAE). Er kann den Gegenstand
- insgesamt seinem Unternehmen zuordnen, wenn die unternehmerische Nutzung mindestens zehn Prozent beträgt (§ 15 Abs. 1 S. 2 UStG),
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