11.08.2020 · Nachricht · Vermietung
66-Prozent-Grenze: Ist der Mietspiegel immer maßgeblich?
| Welchen Wert müssen Sie der 66-Prozent-Grenze zugrunde legen, wenn Sie eine Wohnung verbilligt an Angehörige überlassen und trotzdem den vollen Werbungskostenabzug geltend machen wollen? Den örtlichen Mietspiegel oder die Miete, die Sie für eine vergleichbare Wohnung von Dritten verlangen? Mit dieser Frage muss sich der BFH auseinandersetzen. Das FG Thüringen hat sich in der Vorinstanz auf die Seite des Finanzamts gestellt und die höhere Miete des Dritten zur Bemessungsgrundlage erhoben. |
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