17.08.2020 · Nachricht · Vermietung
66-Prozent-Grenze: Welche Nebenkosten zählen zur Bruttomiete?
| Zählen zur Bruttomiete bei der 66-Prozent-Grenze nur die Nebenkosten, die der Vermieter nach dem Mietvertrag tatsächlich umlegt oder auch die Nebenkosten, die der Mieter unmittelbar an den Energieversorger zahlt? Mit dieser Frage muss sich der BFH auseinandersetzen. Das FG Thüringen hat sich in der Vorinstanz auf die Seite des Finanzamts gestellt und nur die umgelegten Kosten in die Bemessungsgrundlage einbezogen. |
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