· Fachbeitrag · Vermietung
Das Projekt „Wohnen für Hilfe“: Das sind die Steuerfolgen für Mieter und Vermieter
| In Deutschland gibt es verschiedene Projekte, bei denen junge und alte Menschen als Mieter und Vermieter zusammenleben. Das Besondere dabei ist, dass der Mieter keine oder weniger Miete zahlt und dem Vermieter stattdessen Dienstleistungen erbringt. Die Finanzbehörde Hamburg hat jetzt erläutert, wie solche Modelle steuerlich zu behandeln sind. |
Modell 1: Hilfe im Alltag statt Mietzahlung
Hier zahlen die Mieter ‒ meist Studenten ‒ weniger oder gar keine Miete. Sie verpflichten sich, dem Vermieter im Alltag zu helfen (z. B. Einkaufen, Kochen, Begleitdienste). Die Finanzbehörde Hamburg stuft die Leistungen wie folgt ein (Erlass vom 08.12.2016, Az. S 2253 ‒ 2016/004 ‒ 52, Abruf-Nr. 192423):
- Mieter: Die Dienstleistungen entspringen einem Dienstverhältnis. Der Mieter erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG.
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