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  • · Fachbeitrag · Vermietung

    Entnahme einer Wohnung aus dem BV: Sind Sanierungsaufwendungen sofort abziehbar?

    | Die Überführung eines Wirtschaftsguts vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen ist keine Anschaffung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG. Diese erfreuliche Entscheidung hat der BFH getroffen ‒ und entsprechende Sanierungsaufwendungen prinzipiell als sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand eingestuft. |

     

    Der steuerliche Hintergrund

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten liegen vor, wenn innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung des Gebäudes Instandsetzungs- und Modernisierungs-maßnahmen durchgeführt werden, deren Nettoaufwendungen 15 Prozent der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen. In diesem Fall können die Aufwendungen nur über die Gebäudeabschreibung berücksichtigt werden. Wird ein Objekt dagegen unentgeltlich erworben, greift § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG schon dem Grunde nach nicht, weil es an einer Anschaffung mangelt.

     

    Bislang ungeklärt war die Frage, wie zu verfahren ist, wenn ein zum Betriebsvermögen gehörendes Gebäude entnommen, instandgesetzt und dann auf privater Ebene vermietet wird. In diesem Fall kommt es nicht zu einem Eigentümerwechsel und damit auch nicht zu originär entstehenden Anschaffungskosten.