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Ferienwohnungen und das Finanzamt: Wichtige Empfehlung für Selbstnutzer
| Präsentieren Sie dem Finanzamt Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung, sind kritische Nachfragen vorprogrammiert, insbesondere wenn Sie die Immobilie zeitweise selbst genutzt haben. In diesem Fall sollten Sie selbst die Werbungskosten in einen abziehbaren und einen nichtabziehbaren Teil aufteilen. Sonst schätzt das Finanzamt, und eine Schätzung ist für den Steuerzahler meist ungünstiger als die eigene Aufteilung. |
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Quelle: ID 33566740