· Fachbeitrag · Vermietung
Instandhaltungskosten: BFH genehmigt Sofortabzug trotz überschrittener 15-Prozent-Grenze
| Aufwendungen zur Beseitigung eines Schadens, der innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung einer vermieteten Immobilie von einem Mieter schuldhaft verursacht worden ist, sind als Werbungskosten sofort abziehbar. In diesen Fällen handelt es sich nicht um anschaffungsnahe Herstellungskosten. Das hat der BFH klargestellt. Erfahren Sie, in welchen Fällen Vermieter von dieser Entscheidung sonst noch profitieren. |
Die Grundsätze zu Instandhaltungskosten
Überprüft der Sachbearbeiter im Finanzamt die Steuererklärung eines Vermieters, muss er bei Werbungskosten für Instandhaltungsarbeiten § 9 Abs. 5 S. 2 EStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG beachten. Danach prüft er den Vermietungsfall in folgenden Prüfschritten:
BFH entscheidet zu nach dem Kauf entstandenen Schäden
In der Praxis haben die Sachbearbeiter diese Regelung bisher sehr fiskalisch gehandhabt. Sie haben in die 15-Prozent-Grenze auch Instandhaltungsarbeiten einbezogen, die Schäden beheben sollten, die erst nach dem Kauf entstanden waren. Doch damit ist nun Schluss.
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