11.07.2014 · Fachbeitrag · Vermietung
Kein Werbungskostenabzug für Vorfälligkeitsentschädigung
| Wer den Verkauf einer vermieteten Immobilie plant und vor dem Verkauf das Immobiliendarlehen tilgt, um die Immobilie lastenfrei verkaufen zu können, kann die dabei anfallende Vorfälligkeitsentschädigung generell nicht als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Diese schlechte Nachricht kommt vom Bundesfinanzhof (BFH). |
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