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  • 24.02.2015 · Fachbeitrag · Vermietung

    Negative Eigenmiete nicht als Werbungskosten abziehbar

    | Steuerzahler, denen das Eigenheim nach Auszug der Kinder zu groß geworden ist, und die die Immobilie ver- und im Gegenzug eine neue Wohnung anmieten, können eine negative Eigenmiete des bisherigen Eigenheims nicht als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Das hat der BFH klargestellt und so eine mögliche Gestaltung, über die wir in WISO 10/2013 auf Seite 16 berichtet hatten, vereitelt (BFH, Urteil vom 11.2.2014, Az. IX R 24/13; Abruf-Nr. 143887 ). |