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  • · Fachbeitrag · Vermietung

    Schuldzinsenabzug nach Immobilien-Verkauf

    | Verkauft ein Vermieter seine vermietete Immobilie und reicht der Verkaufserlös nicht aus, um das für den Kauf der Immobilie aufgenommene Darlehen zu tilgen, lässt das Finanzamt die Schuldzinsen bisher nicht als Werbungskosten zum Abzug zu. Doch hier lohnt sicht jetzt die Gegenwehr. |

     

    Denn die strikte Ablehnung des Werbungskostenabzugs bei nachträglichen Schuldzinsen aus Vermietung und Verpachtung wackelt, seitdem der BFH beim Verkauf einer GmbH-Beteiligung nachträgliche Schuldzinsen zum Abzug zugelassen hat (Urteil vom 16.3.2010, Az: VIII R 20/08; Abruf-Nr. 102335).

     

    PRAXISHINWEIS | Vor dem BFH ist ein entsprechendes Musterverfahren zu der Frage anhängig, ob Schuldzinsen auch nach Veräußerung einer vermieteten Immobilie als Werbungskosten abzugsfähig sind. Betroffene Steuerzahler sollten deshalb gegen nachteilige Steuerbescheide Einspruch einlegen und mit Hinweis auf das Revisionsverfahren (Az: IX R 67/10) Ruhen des Verfahrens beantragen.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 4 | ID 28120490