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  • 18.03.2024 · Fachbeitrag · Vermietung

    Wohnraumvermietung: BFH verneint Vorsteuerabzug aus Kosten der neuen Heizung

    | „Schuldet der Vermieter von Wohnraum zum vertragsgemäßen Gebrauch auch die Versorgung mit Wärme und warmem Wasser, stehen Kosten des Vermieters für eine neue Heizungsanlage jedenfalls dann im direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steuerfreien Vermietung, wenn es sich dabei nicht um Betriebskosten handelt, die der Mieter gesondert zu tragen hat“. Das hat der BFH entschieden und einem Vermieter den Vorsteuerabzug aus Kosten der Heizungserneuerung versagt. |