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  • 15.03.2016 · Fachbeitrag · Vermietung

    Wohnung nach Kauf beschädigt: Kosten sind Werbungskosten

    | Wird ein vermietetes Gebäude drei Jahre nach dem Erwerb saniert, liegen steuerlich ungünstige anschaffungsnahe Herstellungskosten vor, wenn die Erhaltungsaufwendungen ohne Umsatzsteuer mehr als 15 Prozent des Gebäudewerts betragen. Den Sofortabzug der Erhaltungsaufwendungen als Werbungskosten können Sie aber retten, wenn Sie nachweisen, dass die Schäden, die Sie beseitigen haben lassen, erst nach dem Kauf eingetreten sind. Das hat das FG Düsseldorf klargestellt. |