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  • 18.02.2020 · Nachricht · Vorsteuerabzug

    Muss Zuordnung zum Unternehmen in Steuererklärung erfolgen?

    | Wenn Sie aus den Herstellungskosten eines Gebäudes die Vorsteuer ziehen wollen, setzt das voraus, dass Sie dieses dem Unternehmensvermögen zugeordnet haben. Über diese Zuordnungsentscheidung müssen Sie das Finanzamt informieren; am besten „zeitnahe“ durch eine Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das der Leistungsbezug fällt. Diesen tradierten Grundsatz hat das FG Rheinland-Pfalz aktuell noch einmal bestätigt. Letztlich entscheiden muss aber der BFH. |