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  • · Fachbeitrag · V+V-Einkünfte

    Immobilien-Errichtung: FG hält Kosten für baufachliche Betreuung für sofort abzugsfähig

    von Diplom-Volkswirt Günter Göbel, Würzburg

    | Kosten für eine qualifizierte baufachliche Betreuung im Rahmen der Herstellung einer Immobilie sind den sofort abzugsfähigen Finanzierungskosten zuzurechnen, wenn die Betreuung durch die finanzierende Bank verlangt wurde. Diese Auffassung vertritt das FG Berlin-Brandenburg. Letztlich entscheiden muss aber der BFH. |

    Die steuerliche Ausgangslage

    Aufwendungen, die mit der Herstellung einer Immobilie in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen oder zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen, gehören steuerlich zu den Herstellungskosten. Diese können Sie nur über die Abscheibung des Gebäudes steuermindernd geltend machen. Das gilt der „herrschenden Lehre“ nach auch für Honorare der Architekten und Fachplaner sowie der Projektsteuerer, die bei einem solchen Projekt anfallen.

    Der Projektsteuerungs-Fall vor dem FG Berlin-Brandenburg

    In dem konkreten Fall hatten Investoren damit begonnen, mehrere Immobilien zu Vermietungszwecken zu errichten. Im Zusammenhang mit der weiteren Durchführung der Bauvorhaben stellten sie Darlehensanträge.