11.11.2015 · Fachbeitrag · Werbungskosten
Fremdwährungsdarlehen: Kursbedingter Verlust abziehbar?
| Der BFH muss entscheiden, ob Fremdwährungsverluste, die sich aus dem Kursverlust des Euro gegenüber dem Schweizer Franken ergeben, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind, wenn die Darlehen zur Erzielung von V+V-Einkünften dienen. Das FG Hamburg hat den Werbungskostenabzug abgelehnt. |
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