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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    V+V-Objekte in der Niedrigzinsphase: Jetzt umfinanzieren und so Geld und Steuern sparen

    | Die Niedrigzinsphase bietet Chancen für Vermieter. Die größten bei Objekten, die seit einigen Jahren mit für heutige Verhältnisse teuren Darlehen finanziert werden. Hier können Sie mit Umfinanzierungen jetzt Geld und Steuern sparen. Die Stichworte lauten „Vorzeitige Tilgung unter Inkaufnahme einer Vorfälligkeitsentschädigung“, „klassische Umschuldungen“ sowie „Sondertilgungen“. |

    Der steuerliche Hintergrund

    Finanzierungskosten (Bearbeitungs- und Bereitstellungsgebühren sowie Zinsen) können bei den Vermietungseinkünften grundsätzlich als Werbungskosten abgezogen werden (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG). Wird eine Immobilie sowohl eigen- als auch fremdgenutzt, sind die Finanzierungskosten aufzuteilen (BMF, Schreiben vom 16.4.2004, Az. IV C 3 - S 2211 - 36/04).

     

    Die Finanzierungskosten sind im Zusammenhang mit dem Alt-Darlehen entstanden. Das Beispiel zeigt, wie es sich lohnt, wenn man jetzt umschulden und die Zinskosten senken könnte.