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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Investitionsabzugsbetrag ist auch für Niederlassungen nutzbar

    | Ein Unternehmer kann den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) für jede seiner Niederlassungen nutzen. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen selbstständig sind, entschied der BFH. |

     

    Diese Voraussetzung ist vor allem dann erfüllt, wenn die Niederlassungen von unterschiedlichen Vorinhabern erworben wurden, im Wesentlichen unverändert fortgeführt wurden und für sich genommen lebensfähig sind. Dann spielt es keine Rolle, wenn die Summe des Betriebsvermögens aller Betriebe die Begrenzung in § 7g EStG (Betriebsvermögen 245.000 Euro) übersteigt (BFH, Beschluss vom 20.3.2014, Az. VIII S 13/13; Abruf-Nr. 141987).

    Quelle: Ausgabe 08 / 2014 | Seite 5 | ID 42831517