· Fachbeitrag · Kapitalanlagen
Höhere Umsatzsteuer für Silber- und Goldmünzen
| Sparer, die im Jahr 2014 Silber- und Goldmünzen als Kapitalanlage erwerben, müssen wahrscheinlich tiefer in die Tasche greifen. Das liegt daran, dass für bestimmte Transaktionen der Umsatzsteuersatz gestiegen ist. |
- Silbermünzen: Für den Verkauf von Silbermünzen gilt seit dem 1. Januar 2014 der Umsatzsteuersatz von 19 Prozent (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG 2014). Auch im Jahr 2014 umsatzsteuerfrei bleibt dagegen der Verkauf bestimmter Silbermünzen, die als Zahlungsmittel gelten.
- Goldmünzen: Gold-Sammlermünzen werden seit dem 1. Januar 2014 mit 19 Prozent Umsatzsteuer besteuert, wenn der Verkaufserlös nicht höher ist als der 1,8-fache Goldwert (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG 2014).
Quelle: Ausgabe 01 / 2014 | Seite 3 | ID 42450242